Gastronomiebedarf von Gastparo

Präambel
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gastparo AG (nachfolgend Gastparo genannt) und dem Kunden geregelt. Gastparo verkauft Gastronomiebedarf an gewerbliche Kunden.


1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Gastparo mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Gastparo ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschliesslich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.

1.4 Gastparo behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die Gastparo nicht veranlasst hat und auf die Gastparo auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Gastparo sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot gegenüber Gastparo abzugeben. Angaben von Gastparo über Masse, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den Internetseiten von Gastparo oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung. Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf Grundrechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.

2.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite www.gastparo.ch zu Stande: Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Der Verkäufer kann das Angebot annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist; die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist; nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

2.3 Gastparo behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastparo Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an Gastparo herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.



3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich in CHF ab Werk zuzüglich Verpackung, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Schweiz, unter einem Bestellwert von 500 CHF (Netto), pauschal 25,00 CHF Frachtkostenbeteiligung. Ab einem Bestellwert von 500 EUR (Netto) versenden wir die angebotenen Produkte innerhalb der Schweiz versandkostenfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bergstationen. Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der Versandkostentabelle unter Service Liefer- und Zahlungsbedingungen entnehmen. Hierbei handelt es sich um ungefähre Richtwerte die je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können. Auf der Bestellseite wird dies noch einmal mitgeteilt..

3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist Gastparo berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend ist der Eingang der Rechnungssumme bei Gastparo. Wechsel werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Gastparo und dem Kunden angenommen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

3.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist Gastparo berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

4. Erfüllungsort, Versand
4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Gastparo.

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Gastparo.

4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastparo versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Gastparo so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5. Lieferung
5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäss Incoterms 2010. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Gastparo eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

5.3 Gastparo haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Gastparo nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Gastparo die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Gastparo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Gastparo vom Vertrag zurück treten.

5.5 Gastparo ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Gastparo ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äusserlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäss aktueller Gesetzte im eigenen Namen berechtigt.

6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. aktueller Gesetze unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Gastparo nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

6.3 Auf Verlangen von Gastparo ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Gastparo die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemässen Gebrauchs befindet.

6.4 Bei Sachmängeln ist Gastparo zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

6.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastparo ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

6.6 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom bei Geräten ohne Stecker, Wasser, Dampf, Abwasser, Heisswasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen Gastparo. 

6.7 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.8 Gastparo bietet dem Kunden bei einigen Produkten eine Garantie, deren Inhalt eine Verlängerung des grundsätzlich durch die AGB vereinbarten Gewährleistungszeitraumes darstellt. Ein vor Ort Reparaturservice an der Lieferadresse des Kunden ist mit umfasst. Diese Produkte sind durch ein entsprechendes Label mit Nennung des gewährten Gewährleistungszeitraumes gekennzeichnet.

6.9 Der Ersatz von Verschleißteilen aufgrund ihres Verschleißes ist nicht umfasst.

6.10 Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

7. Haftung
7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gastparo, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

7.3 Haftet Gastparo für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite www.Gastparo.ch hinterlegt hat, so gilt, dass Gastparo nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Gastparo sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von Gastparo an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Gastparo. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Gastparo.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastparo und Gastparo erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Gastparo eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g.Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Gastparo. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Gastparo, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Gastparo an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Gastparo ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastparo ermächtigt den Kunde widerruflich, die an Gastparo abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Gastparo einzuziehen. Gastparo darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Gastparo hinweisen und Gastparo hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Gastparo die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Gastparo.

8.7 Gastparo wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8.8 Tritt Gastparo bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertragzurück (Verwertungsfall), ist Gastparo berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

9. Rechnungskauf & Ratenkauf

Gebühr der Rechnungszustellung per Post (B2B) CHF 6.90
Jahreszins bei Teilzahlungen und bei Zahlungsverzug 10% p.a.
Gebühr 1. Mahnung (Zahlungserinnerung) CHF 0.00
Gebühr 2. Mahnung CHF 20.00
Gebühr 3. Mahnung CHF 20.00
Dossierabtretungsgebühr bei Übergabe ins Inkasso CHF 10.00

Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf


10. Schlussbestimmungen
10.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Gastparo unterliegen ausschliesslich dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Daneben gelten die Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer Paris.

10.2 Die Gastparo darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Gastparo hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

10.3 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gastparo und dem Kunden ist das Kanton Glarus.

10.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.

Stand: 17. März 2017